Das Patent

Auf das genaue und detaillierte Verfahren zum Anbau des „Faulenzer Spargel“ liegt bereits seit einiger Zeit offiziell ein notarieller Antrag beim Patentamt in München vor. Dies bedeutet, dass aus rechtlicher Sicht zunächst niemand anders dazu berechtigt ist, dieses Verfahren anzuwenden. Aufgrund dessen bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hinsichtlich dessen keine Auskunft an weitere erteilen. Informationen, die aus Berichten durch Medien schriftlich hervorgehen, beinhalten lediglich grobe Informationen und lassen das genaue Verfahren nicht erschließen.